Fundierte Beratung im Zivil- und Verwaltungsrecht – persönlich, verständlich und lösungsorientiert. Ich begleite Sie von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Herr Dellbrügge hat mir klar gesagt, wo ich stehe und was möglich ist – ohne Drumherum. Am Ende hat sich alles zu meinen Gunsten gelöst.
Fallthema des Mandats
Rechtsgebiete
Ob Vertragsstreit, Behördenärger oder offene Forderungen – ich vertrete Ihre Interessen im Zivilrecht und Verwaltungsrecht mit dem Ziel, schnell und effektiv zu einer Lösung zu kommen.
Langjährige Praxis in der rechtlichen Beratung und Vertretung von Privatpersonen – in und außerhalb des Gerichtssaals.
Bereits im ersten Gespräch erhalten Sie eine ehrliche Bewertung Ihrer Situation und eine transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Konflikte bei Kauf-, Miet- oder Dienstleistungsverträgen – ich prüfe Ihre Ansprüche und setze sie durch.
Offene Rechnungen, Mahnverfahren oder Vollstreckung – ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
Von Verkehrsunfällen bis zu Nachbarschaftsstreitigkeiten – ich mache Ihre Schadensersatzansprüche geltend.
Widersprüche, Baugenehmigungen oder Behördenstreitigkeiten – ich vertrete Sie gegenüber der öffentlichen Hand.
Leistungsschritte
Ich begleite Sie strukturiert durch jeden Schritt Ihres Anliegens – damit Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen und was als Nächstes passiert.
Nächster Schritt
Schwerpunkte
Ihr Recht im Alltag
Vom Kaufvertrag über Mietstreitigkeiten bis hin zu Schadensersatzfragen: Im Zivilrecht vertrete ich Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen. Mein Fokus liegt auf klaren Lösungen – ob am Verhandlungstisch oder vor Gericht.
Ihr Recht gegenüber Behörden
Wenn Behördenentscheidungen Ihre Rechte betreffen, stehe ich Ihnen zur Seite. Ob Widerspruchsverfahren, Baugenehmigungen oder Klagen vor dem Verwaltungsgericht – ich sorge dafür, dass Ihre Position gehört wird.
Häufige Fragen
Wie läuft eine Erstberatung ab?
In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre Situation, gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung und erkläre die möglichen nächsten Schritte – einschließlich der voraussichtlichen Kosten.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent, damit Sie eine klare Entscheidungsgrundlage haben.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihr Anliegen unter den Versicherungsschutz fällt, und übernehme die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Dafür stehe ich
Nächster Schritt