Rechtsgebiete
Rechtliche Fragestellungen können in allen Lebensbereichen und Rechtsgebieten auftreten. Ob Vertragsstreitigkeiten, Auseinandersetzungen mit Behörden oder die Durchsetzung berechtigter Ansprüche: Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht. Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte effizient, wirtschaftlich sinnvoll und mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu lösen.
Vertragsrecht
Verträge bilden die Grundlage zahlreicher privater und geschäftlicher Rechtsbeziehungen. Sie schaffen Rechte und Pflichten und geben den rechtlichen Rahmen für das Miteinander vor. Umso wichtiger ist es, Verträge sorgfältig zu gestalten, rechtlich zu prüfen und bestehende Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständige in allen Fragen des Vertragsrechts. Dazu gehören insbesondere Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- und Bauverträge sowie darüber hinaus Darlehens- und Reiseverträge.
Unsere Tätigkeit umfasst die rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Verträgen ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ebenso vertreten wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Beendigung von Vertragsverhältnissen, etwa durch Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung.
Unser Anspruch ist es, Ihre rechtlichen Interessen vorausschauend zu schützen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall ist häufig mit erheblichen organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Belastungen verbunden. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der vollständigen Abwicklung von Verkehrsunfällen: von der Geltendmachung von Reparaturkosten und Nutzungsausfall über Schmerzensgeld bis hin zu Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten oder Haushaltsführungsschäden.
Dabei übernehmen wir die Korrespondenz mit Versicherungen, Behörden und Unfallbeteiligten und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch vor Gericht. Selbstverständlich begleiten wir Sie ebenso bei Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug.
Auch außerhalb von Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen im Verkehrsrecht zur Seite, beispielsweise in Bußgeldverfahren, bei Fragen zum Fahrerlaubnisrecht oder in sonstigen verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Schadensersatz & Haftung
Ein Schaden kann erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen nach sich ziehen. Umso wichtiger ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche bestehen oder unberechtigte Forderungen abgewehrt werden können.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Haftungsfragen sowie bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Eigentums- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Ob Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder andere haftungsrechtliche Sachverhalte: Wir prüfen die Rechtslage umfassend und setzen Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Gerade im Schadensrecht spielen Fragen des Mitverschuldens oder der Haftungsverteilung häufig eine entscheidende Rolle. Wir erläutern Ihnen Ihre rechtliche Situation verständlich, bewerten Chancen und Risiken realistisch und vertreten Ihre Interessen gegenüber Privatpersonen, Versicherungen, Behörden und Gerichten.
Verwaltungsrecht
Behördliche Entscheidungen greifen unmittelbar in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein. Nicht jede Entscheidung ist jedoch rechtmäßig. Wer sich gegen einen Verwaltungsakt zur Wehr setzt, nimmt also seine gesetzlich vorgesehenen Rechte wahr.
Rechtsanwalt Lars Dellbrügge verfügt neben seiner anwaltlichen Tätigkeit über praktische Erfahrung aus der öffentlichen Verwaltung. Dieses Verständnis behördlicher Entscheidungsprozesse ermöglicht eine zielgerichtete und fundierte Vertretung gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen sowie Beamtinnen und Beamte mit dem nötigen Hintergrundwissen und höchster Sorgfalt in Detailfragen im allgemeinen Verwaltungsrecht, öffentlichen Baurecht, Beamtenrecht, Staatshaftungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Ob Widerspruchsverfahren, behördliche Auflagen, Genehmigungen, belastende Verwaltungsakte oder verwaltungsgerichtliche Verfahren: Wir prüfen Ihre rechtliche Ausgangslage sorgfältig, behalten sämtliche Fristen im Blick und setzen Ihre Rechte entschlossen gegenüber der öffentlichen Verwaltung durch.
Der nächste Schritt
Sie haben ein rechtliches Anliegen oder benötigen anwaltliche Beratung? Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Gemeinsam analysieren wir Ihre rechtliche Situation, erläutern die Erfolgsaussichten und entwickeln eine passende Strategie für das weitere Vorgehen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.